Welche Bonis kann man sich beim BEG sichern?

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es verschiedene Boni, die die Grundförderung erhöhen können. Diese Boni sind:

  1. Effizienzbonus (5%):
    • Für Heizungen, die besonders emissionsarm sind.
    • Z. B. Pelletheizungen und Biomasseanlagen, die strenge Staub-Emissionsgrenzwerte einhalten (maximal 2,5 mg/m³).
  2. Klimageschwindigkeitsbonus (20%):
    • Für den frühzeitigen Austausch alter, ineffizienter Heizungen.
    • Wird für Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen gewährt, sowie für über 20 Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen.
    • Der Bonus wird ab 2029 alle zwei Jahre um 3% reduziert.
  3. Einkommensabhängiger Bonus (30%):
    • Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro.
    • Der Bonus ist nicht mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinierbar.

Maximale Fördersätze mit den Boni:

  • Private Selbstnutzer können mit einer Kombination der Boni einen Fördersatz von bis zu 70% der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Vermieter und Unternehmen können ebenfalls von Boni profitieren, die sich je nach Anlagentyp und Erfüllung der Emissionsgrenzwerte kumulieren, jedoch ohne den einkommensabhängigen Bonus.

Hinweis: Der Höchstzuschuss ist auf 70% begrenzt auch wenn die kombinierte Förderung rechnerisch mehr ergibt.

Um die maximale Förderhöhe von 70 % bei der BEG EM für eine Heizungsmodernisierung zu erreichen, kombinieren Sie die Grundförderung mit den entsprechenden Boni. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Grundförderung für das Heizsystem (30%)
    • Der Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einer Grundförderung von 30 % gefördert.
  2. Effizienzbonus (5%)
    • Wenn Sie eine besonders effiziente und emissionsarme Heizung (wie eine moderne Pelletheizung oder Biomasseanlage) wählen, die die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte erfüllt, können Sie zusätzliche 5 % Förderung erhalten.
  3. Klimageschwindigkeitsbonus (20%)
    • Ein zusätzlicher 20 %-Bonus wird gewährt, wenn eine besonders ineffiziente und alte Heizung (z. B. eine Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung) ersetzt wird. Auch bei Nachtspeicherheizungen und älteren Biomasse- und Gasheizungen (über 20 Jahre alt) kann dieser Bonus beantragt werden.
    • Hinweis: Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 %.
  1. Einkommensabhängiger Bonus (30%)
    • Wenn Sie selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 40.000 Euro sind, können Sie zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % erhalten.

Beispiel für das Erreichen der 70 % Förderung:

  • Grundförderung:                           30 %
  • Effizienzbonus:                                 5 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus:       20 %
  • Einkommensabhängiger Bonus:   30 %

Zusammen ergibt das 30% + 5% + 20% + 30% = 85%. Da die maximal förderfähige Grenze jedoch bei 70 % liegt, wird der Gesamtfördersatz auf 70 % begrenzt.

Praktische Schritte:

  1. Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen: Erfüllen Sie die Anforderungen für den Effizienzbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus?
  2. Einkommen checken: Selbstnutzer mit bis zu 40.000 Euro versteuertem Jahreseinkommen können den einkommensabhängigen Bonus beantragen.
  3. Förderfähige Kosten ermitteln: Die Förderung wird auf Basis der förderfähigen Kosten berechnet.

Durch die optimale Kombination der Grundförderung und Boni können Sie bei bestimmten Projekten die maximale Förderhöhe von 70 % erreichen.