Die CO₂-Bepreisung in Deutschland wird in den kommenden Jahren schrittweise erhöht, wobei derzeit fossile Brennstoffe (wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel) besteuert werden. Strom und Holzpellets sind bislang nicht direkt von der CO₂-Bepreisung betroffen, wobei sich dies in Zukunft ändern könnte. Hier die geplanten Steigerungen und aktuelle Situation:
CO₂-Bepreisung für fossile Energien (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel)
Die CO₂-Bepreisung für fossile Energieträger wurde im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) festgelegt und schrittweise bis 2026 erhöht. Aktuell gelten folgende Preise:
- 2024: 45 Euro pro Tonne CO₂
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO₂
- 2026: 65 Euro pro Tonne CO₂
Ab 2027 soll der Preis durch eine Auktion ermittelt werden, wobei ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne festgelegt ist. Ab 2028 soll dieser Korridor steigen.
CO₂-Bepreisung für Holzpellets
Aktuell (Stand: 2024) sind Holzpellets und andere biogene Brennstoffe von der CO₂-Bepreisung in Deutschland ausgenommen. Diese Ausnahme besteht, weil biogene Energieträger als CO₂-neutral gelten, da das CO₂ beim Verbrennen in etwa der Menge entspricht, die der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat.
Allerdings gibt es Diskussionen darüber, ob diese Regelung in den kommenden Jahren angepasst wird, da der ökologische Fußabdruck von Holzverbrennung kritisch gesehen wird. Eine CO₂-Bepreisung für Holzpellets könnte also in Zukunft eingeführt werden, ist aber bislang nicht konkret festgelegt.
CO₂-Bepreisung für Strom
Strom wird derzeit nicht direkt im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes besteuert, aber der Strompreis enthält bereits indirekte CO₂-Kosten, da Energieversorger CO₂-Zertifikate für fossile Stromproduktion erwerben müssen. Die genaue Höhe dieser CO₂-Kosten hängt von den Marktpreisen für Emissionszertifikate ab, die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) erhoben werden.
Auswirkungen auf Haushalte
Die steigende CO₂-Bepreisung für fossile Energieträger wird sich auf die Energiekosten der Haushalte auswirken:
- Erdgas und Heizöl: Die CO₂-Bepreisung wird direkt auf die Kosten für Erdgas und Heizöl umgelegt. Ein Haushalt mit einem Erdgasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt bei 55 Euro pro Tonne CO₂ (voraussichtlich 2025) etwa 220 Euro jährlich an CO₂-Kosten für Erdgas.
- Stromkosten: CO₂-Kosten werden in den Strompreis einkalkuliert, aber nicht direkt ausgewiesen. Der Anteil steigt, wenn mehr fossile Brennstoffe im Strommix genutzt werden und die EU-Emissionshandelspreise weiter steigen.
- Holzpellets: Aktuell ohne CO₂-Bepreisung; sollte diese jedoch eingeführt werden, könnten Pelletpreise je nach Menge und Heizbedarf spürbar steigen.
Zusammenfassung der CO₂-Preise für fossile Energieträger
Jahr | CO₂-Preis pro Tonne CO₂ |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 65 Euro |
2027 | 55–65 Euro (Auktion) |
2028 | 100 Euro, Korridor wird steigen |
Die CO₂-Bepreisung wird voraussichtlich weiterhin angepasst, um die Klimaziele zu erreichen und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern.