Im November 2024 beträgt der Förderzuschuss laut BEG EM für die Kombination einer Pelletheizung mit einer Solaranlage von mindestens 5 m² Kollektorfläche:
- Grundförderung für Pelletheizung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Effizienzbonus: Zusätzlich 5 % der förderfähigen Kosten, wenn die Pelletheizung strenge Emissionsgrenzwerte erfüllt (z. B. 2,5 mg/m³ Staub).
- Klimageschwindigkeitsbonus: Falls die alte Heizung (Öl, Kohle, Gas oder eine über 20 Jahre alte Biomasseheizung) frühzeitig durch die Pelletheizung ersetzt wird, kann ein weiterer Bonus von 20 % hinzukommen.
Insgesamt könnte der Zuschuss bis zu 55 % der förderfähigen Kosten erreichen, sofern alle Boni zutreffen. Die genaue Höhe hängt jedoch vom Einzelfall und den spezifischen Emissionswerten der Pelletheizung ab.